Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die Firma Big World GmbH (nachfolgend auch „der Plattformbetreiber“), vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Sermyagin, betreibt auf der Internetseite www.excursiopedia.com eine Plattform, über die Touren und Ausflüge von Drittanbietern (nachfolgend auch „Anbieter“ oder „Veranstalter“) an Verbraucher (nachfolgend auch „Nutzer“) vermittelt werden.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Anbieter geltenden Bedingungen für das Anbieten von Touren und Ausflügen auf der Plattform. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von dem Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Anbieter von dem Plattformbetreiber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Anbieter den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Anbieter im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Der Marktplatz ist eine Plattform für den Handel mit Reisedienstleistungen zur Freizeitgestaltung. Der Marktplatz verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation. Es bestehen ebenso umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers gegenüber dem Anbieter bestehen in:
- Bereitstellen der Plattform mit der Möglichkeit, Touren und Ausflüge einzustellen
- Publikation der eingestellten Touren und Ausflüge auf der eigenen Website sowie über Partnerprogramme, um eine weite Verbreitung zu erzielen
- Entgegennahme der Buchungen von Nutzern und Weiterleitung an den Veranstalter
- Einzug der Tourengebühr und Weiterleitung an den Veranstalter
§ 3 Zulassung zum Marktplatz und Regeln
(1) Voraussetzung für das Einstellen von Angeboten auf der Plattform ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
(2) Veranstalter von Exkursionen haben im Zulassungsantrag ihre Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per Email oder per Telefax. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Anbieter nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.
(3) Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Anbieter einverstanden.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gemäß Abs. 2 gegenüber dem Betreiber ausschließlich wahre und vollständige Angaben zu machen. Er verpflichtet sich, dem Betreiber alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Anbieter die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
(6) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Anbieter verwendet werden. Der Anbieter ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Anbieter ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Anbieter den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Plattformbetreiber den Zugang des Anbieters sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Anbieters zu ändern; in einem solchen Fall wird der Plattformbetreiber den Anbieter hierüber unverzüglich informieren.
(7) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Anbieters geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Plattformbetreiber wird die Anbieter des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.
(8) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Angebote der Anbieter auch auf anderen Webseiten zu platzieren oder sonst anderweitig zu vertreiben, ohne hierfür ausdrücklich unter der Marke „excursiopedia“ als Anbieter aufzutreten. Dem Anbieter entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die vereinbarte Provision für den Plattformbetreiber gem. § 4 Abs. 3 dieser AGB bleibt ebenfalls unberührt.
§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz, Provisionspflicht und Widerruf
(1) Veranstalter haben die Möglichkeit, die von ihnen angebotenen Reisedienstleistungen in den Online-Katalog des Marktplatzes einzustellen, über den sie dann vertrieben werden.
(2) Nach Eingang der Annahmeerklärung durch den Nutzer übersendet der Anbieter diesem die Reisebestätigung sowie, sofern erforderlich, den Sicherungsschein nach § 651 k BGB.
(3) Die vom Veranstalter zu zahlende Vergütung besteht aus einer Provision in Höhe von 15% des Bruttoverkaufspreises der jeweils verkauften Exkursion. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hierin bereits enthalten, soweit sie anfällt.
§ 5 Weitere Pflichten des Anbieters
(1) Die Angebote müssen die vom Plattformbetreiber geforderten Mindestangaben enthalten. Sie dürfen nicht gegen die guten Sitten oder gesetzliche Verbote verstoßen.
(2) Die Anbieter haben die berechtigten Interessen des Plattformbetreibers und der anderen Anbieter zu respektieren.
§ 6 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge
(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit des jeweiligen Anbieters. Der Plattformbetreiber übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Mängel der gehandelten Exkursionen.
(2) Der Plattformbetreiber kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis des Nutzers übernehmen. Bei Zweifeln ist der Anbieter gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des Vertragspartners zu informieren.
(3) Der Anbieter ermächtigt den Plattformbetreiber, die für die Tour oder den Ausflug vereinbarte Vergütung im eigenen Namen einzuziehen. Die Bezahlung erfolgt durch Kreditkarte, Paypal oder Banküberweisung.
(4) Nach Eingang des Geldes auf dem Konto des Plattformbetreibers erhält der Nutzer einen Voucher übersandt. Dieser Voucher muss vor Beginn der Exkursion dem Anbieter übergeben werden. Er dient als Nachweis über die Buchung und die erfolgte Zahlung. Der Anbieter leitet den Voucher an den Plattformbetreiber weiter.
(5) Nach Übermittlung des Vouchers an den Plattformbetreiber leitet dieser die vom Nutzer erhaltene Vergütung auf das Konto des Anbieters weiter. Dabei werden die 15% Provision des Plattformbetreibers abgezogen und einbehalten.
(7) Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass aus organisatorischen Gründen im Rahmen des Vermittlungsvertrages eine Zahlung des Nutzers zur Vertragserfüllung nur an den Plattformbetreiber erfolgen kann, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, dass Zahlungen des Nutzers direkt an den Anbieter nicht zu einer Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Nutzers führen.
§ 7 Haftung des Plattformbetreibers
(1) Der Plattformbetreiber haftet für Schäden des Anbieters, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Plattformbetreibers entstehen, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter des Plattformbetreibers verursacht werden.
(2) Soweit der Plattformbetreiber nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Plattformbetreiber nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Plattformbetreibers für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Plattformbetreibers.
§ 8 Fremde Inhalte
(1) Den Anbietern ist es untersagt, Inhalte (z. B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Anbieter wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Anbieter eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Der Anbieter übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 9 Sonstige Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Anbieter erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.
§ 10 Datensicherheit
(1) Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Anbieter ist jedoch bekannt, dass die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über Email, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Mit der Zulassung gemäß § 2 Abs. 2 übernimmt der Anbieter gegenüber dem Plattformbetreiber und allen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Anbieter eingehalten werden und stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere hat der Anbieter selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.
§ 11 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Anbieters aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 12 Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrunde liegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch den Plattformbetreiber gem. § 2 Abs. 2.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Bestehende Forderungen bleiben von der Kündigung unberührt.
(3) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder Email wahren die Schriftform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Plattformbetreibers, München in Deutschland. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Anbieters zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(4) Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der deutschen Fassung noch in anderen Sprachen vorgelegt werden, handelt es sich dabei um Übersetzungen, die lediglich der Information dienen. Die Übersetzungen sind gewissenhaft angefertigt. Bei Widersprüchen oder Abweichungen geht die deutsche Fassung vor. Sie ist auch bei Auslegungsfragen vorrangig heranzuziehen.


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